Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Vermessungsbüro Hofmann ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure nehmen wir hoheitliche Aufgaben im Bereich des Liegenschaftskatasters wahr und richten unsere Website an den Anforderungen für öffentliche Stellen aus.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.vermessungsbuero-hofmann.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) sowie dem Hessischen Behindertengleichstellungsgesetz (HessBGG) teilweise vereinbar. Die technischen Anforderungen richten sich nach der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 in der jeweils gültigen Fassung, die wiederum auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Konformitätsstufe AA aufbaut. Nicht oder nur teilweise erfüllt sind die in den nachfolgenden Abschnitten genannten Anforderungen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nicht vollständig barrierefrei:
- Eingebettete Google-Maps-Karte auf der Kontaktseite: Die zur Standortanzeige eingebettete Karte stammt von einem Drittanbieter (Google). Die Tastatur- und Screenreader-Bedienung der Karte selbst ist nur eingeschränkt möglich. Als barrierefreie Alternative stehen die vollständige Postanschrift in Textform sowie ein direkter Link zu Google Maps zur Verfügung.
- Interaktive „Flip-Karten" auf der Referenzen-Seite: Die Projektübersicht auf der Seite „Referenzen" nutzt animierte Karten, die per Klick oder Tastatur umgedreht werden. Inhalte auf der Rückseite werden von einzelnen Screenreader-Konfigurationen möglicherweise nicht zuverlässig erkannt. Die wichtigsten Projektinformationen sind jedoch zusätzlich auf der Vorderseite sichtbar.
- Externe Links zu sozialen Netzwerken (z. B. Instagram): Für Inhalte auf Drittanbieter-Plattformen können wir keine Barrierefreiheit gewährleisten.
Für eingebettete Inhalte Dritter (insbesondere die Google-Maps-Karte) berufen wir uns auf den Ausnahmetatbestand der unverhältnismäßigen Belastung nach § 9 HVBIT, da eine vollständige Anpassung dieser Drittanbieter-Komponenten technisch nicht möglich ist. Eine textbasierte, barrierefreie Alternative wird in allen Fällen angeboten.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 15.12.2025 erstmals erstellt
und zuletzt am 20.05.2026 überprüft und aktualisiert.
Die Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung durch das
Vermessungsbüro Hofmann unter Heranziehung der Prüfschritte des
BIK BITV-Tests sowie der Anforderungen der WCAG 2.2 (Stufe AA).
Eine erneute Überprüfung erfolgt mindestens jährlich.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Vermessungsbüro Hofmann
Pferdemarkt 10
35066 Frankenberg (Eder)
Telefon: +49 64 51 / 230 63 - 0
E-Mail:
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage über „Barriere melden" innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese versucht unter Einbeziehung aller Beteiligten, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln und eine Lösung herbeizuführen.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie
Informationstechnik
beim Regierungspräsidium Gießen
Landeskompetenzzentrum für barrierefreie IT (LBIT)
Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303-2901
E-Mail: